< winweb ist Ihr Softwarespezialist für die Fleischwirtschaft.
winweb-food ist eine Branchenlösung für alle Unternehmen der Fleischwirtschaft. Eine anwenderfreundliche und intuitive Bedienung steht bei der Entwicklung unserer Software im Vordergrund. Die Gesamtanwendung sowie auch einzelne Module können auf einfache Art und Weise implementiert, gewartet und erweitert werden. Auf dieser Basis ist winweb-food eine Lösung, die sich für Sie in kurzer Zeit amortisiert.
winweb-food bedeutet für Sie die Darstellung aller branchenspezifischen Prozesse, Funktionen und Abläufe unter einer einheitlichen Oberfläche. Jede gängige Hardware zur Betriebsdatenerfassung (BDE) wie z.B. Waagen und Scanner kann über Schnittstellen angeschlossen werden. Zu verschiedensten Fremdsystemen sind Schnittstellen zum Datenaustausch bereits realisiert, wie z.B. EDI (INVOICE, ORDERS, DESADV), UPS, Nagel, Zeitwirtschaft (Zeus, Riemer), HI-Tier, SGS, NAWI.
Machen Sie sich selbst ein Bild vom Leistungsumfang der winweb-food Branchenlösung für die Fleischwirtschaft: Mehr Details zu winweb-food. |
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| Aktuelle Informationen |
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Neuer Mehrwertsteuersatz - keine Zusatzkosten |
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(01.12.2006) Die Vorbereitung und Durchführung der Mehrwertsteuerumstellung bei Anwendern von winweb-food wird kostenfrei im Rahmen der Standardwartung begleitet. Zusätzliche kostenpflichtige Programmänderungen sind nicht notwendig.
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Standardwartung: Keine Zusatzkosten durch neue EDI-Anforderungen |
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(01.06.2006) Auf Grund von Anforderungen des Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat die METRO Group neue Anforderungen an die EDI-Rechnungsliste erarbeitet. Die neuen Anforderungen wurden im Rahmen der Standardwartung in winweb-food realisiert und den Anwendern zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Kosten entstehen dem Anwender nicht. Weitere Detail zu den Leistungen im Rahmen der Standardwartung finden Sie hier...
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Angaben zu Allergenen sind Pflicht! |
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(01.10.2005) Ab dem 25.11.2005 ist die Angabe zu in Lebensmittelprodukten enthaltenen Allergenen Pflicht*. winweb-food kann die Allergen-Anteile auf Basis der hinterlegten Produktrezepturen automatisch berechnnen. *) Diese Verpflichtung basiert auf der dritten Verordnung
zur Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung vom 10.11.2004, die wiederum auf der EU-Richtlinie 2003/89/EG basiert.
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